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Sind private Spitex Unternehmen teurer als die öffentliche Spitex?

In Gesprächen mit Kunden und Fachpersonal stelle ich immer wieder fest, dass die Meinung besteht, private Spitex Unternehmen seien teurer als die öffentliche Spitex. Im Pflegebereich stimmt das nicht. Im Bereich der Betreuung und Hauswirtschaft müssen die unterschiedlichen Preis- Leistungsverhältnisse verglichen werden.

Sind private Spitex Unternehmen teurer als die öffentliche Spitex?

Pflegeleistungen werden von der Grundversicherung der Krankenkasse vergütet

Die pflegerischen Bedürfnisse der Kunden werden von einer diplomierten Pflegefachfrau mittels eines Fragekataloges (meist RAI-HC) abgeklärt und zusätzlich vom Arzt verordnet resp. bestätigt. Die Pflege in diesem abgeklärten Umfang wird von den Krankenkassen in der Grundversicherung bezahlt. Bei diesen Leistungen besteht kein Unterschied zwischen öffentlicher und privater Spitex, die Tarife sind gesamtschweizerisch vorgegeben.

Patientenbeteiligung an Pflegekosten ist kantonal geregelt

Im Kanton Bern müssen sich die Kunden, je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen, an den Pflegekosten beteiligen. Diese Beteiligung beträgt maximal CHF 15.95 pro Tag. Im Kanton Basel beträgt die Patientenbeteiligung maximal CHF 8.00 pro Tag. Die Patientenbeteiligung wird den Kunden am Ende des Monats in Rechnung gestellt. Die Patientenbeteiligung ist kantonal unterschiedlich geregelt. Auch hier gibt es keine Unterschiede zwischen öffentlicher und privater Spitex.

Leistungen ausserhalb der Grundversicherung werden selbst oder von der Zusatzversicherung getragen (Betreuung & Hauswirtschaft)

Werden Betreuungsleistungen (z.B. Spaziergänge, Spiele, Lesen, Gesellschaft, etc.) oder hauswirtschaftliche Leistungen (z.B. kochen, waschen, bügeln, putzen) erbracht, müssen diese vom Kunden selbst oder von einer Zusatzversicherung bei der Krankenkasse getragen werden. Da die Zusatzversicherungsmodelle der Krankenkassen sehr unterschiedlich sind, muss dies im Einzelfall mit der Krankenkasse abgeklärt werden. Die Preise für Betreuung und Hauswirtschaft sind nicht reguliert, d.h. jeder Leistungserbringer legt die Preise selber fest. Hier muss das Preis- Leistungsverhältnis verglichen werden, bevor man sich für einen Dienstleister entscheidet.

Tipp

Selbst bezahlte Leistungen können bei der Steuererklärung abgezogen werden. Es besteht die Möglichkeit bei der Steuerverwaltung vorgängig anzufragen ob und in welchem Umfang diese Leistungen abziehbar sind.

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