
Angehörige pflegen & fairen Lohn erhalten
Qualis Vita bezahlt Sie für die Grundpflege Ihrer angehörigen Person. Wir rechnen Ihre Leistung über die Krankenkasse ab und bezahlen Sie im Stundenlohn inklusive Sozialabgaben.
Wir entlöhnen
Sie erhalten einen fairen Stundenlohn inklusive Sozialabgaben wie AHV/IV/EO, Solidaritätsbeitrag an die ALV, Krankentaggeldversicherung, BVG etc.
Wir unterstützen
Regelmässig unterstützt Sie eine Fachkraft von Qualis Vita bei der Grundpflege Ihres Angehörigen und beantwortet Ihnen allfällige Fragen.
Wir helfen aus
Sind Sie krank oder ferienhalber abwesend, organisieren wir ganz unkompliziert eine Stellvertretung für Sie.
Für welche Pflegeleistungen kann ich mich anstellen lassen?
Grundpflege (Art. 7 Abs. 2 lit. c KLV ) umschreibt die Hilfe und Unterstützung bei Tätigkeiten, die eine Person nicht mehr selber ausführen kann. Zu den Aufgaben der Grundpflege gehören zum Beispiel:
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Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
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Unterstützung beim An- und Ausziehen der Kleider oder Körperpflege
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Duschen, Haare waschen
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Bewegungsübungen
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Unterstützung beim Toilettengang
Wer darf die Grundpflege im Namen von Qualis Vita durchführen?
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Mit Zertifikat "Pflegehelfende SRK" oder bereit sein dies innerhalb des ersten Jahres zu erlangen.
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Im Alter zwischen 18 und 65 Jahren.
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Die zu pflegende Person ist über 16 Jahre alt.


In nur vier Schritten zur passenden Lösung
1.
Kontakt aufnehmen
Kann ich mich heute schon anstellen lassen?
Gemeinsam finden wir heraus, ob Sie die Kriterien erfüllen.
2.
Prüfung
Wir prüfen Ihre Voraussetzungen und laden Sie zu einem unverbindlichen Informationsgespräch ein.
3.
Pflegebedarf
Vor Ort klären wir den Pflegebedarf ab und schicken die Bedarfsabklärung dem Hausarzt Ihres Angehörigen zu.
4.
Vertrag
Sind alle Bedingungen erfüllt, stellen wir Ihnen den Arbeitsvertrag aus.
Sie müssen mindestens über das Zertifikat Pflegehelfende SRK vom Schweizerischen Roten Kreuz verfügen. Selbstverständlich akzeptieren wir auch Personen mit höheren Qualifikationen wie beispielsweise einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis «Fachmann/-frau Gesundheit EFZ». Bei Fragen oder Unsicherheiten beraten wir Sie gerne individuell.
Als Spitexunternehmen und ASPS-Mitglied sind wir dem Administrativvertrag mit der Krankenkasse unterstellt. Darin ist festgehalten, dass nur Personen mit einer pflegerischen Grundausbildung verrechenbare Leistungen abrechnen dürfen.
Der Lehrgang «Pflegehelfende SRK» ist praxisnah und vermittelt pflegerische Grundlagen mit dem Themenschwerpunkt Alter. Als Teilnehmende werden Sie auf die Pflege und Begleitung von kranken, älteren oder beeinträchtigten Menschen vorbereitet. Sie schliessen den Lehrgang mit einem schweizweit anerkannten SRK-Zertifikat ab.
Der Lehrgang besteht aus einem theoretischen Teil von 120 Stunden und einem praktischen Teil von 15 Tagen. Der Lehrgang kostet dank Subventionen des Bundes je nach SRK-Kantonalverband zwischen 2'000 und 3'000 Franken.
Füllen Sie das Kontaktformular aus oder rufen Sie uns an. Wir prüfen Ihren Anspruch und melden uns persönlich bei Ihnen für ein Abklärungsgespräch und um die weiteren Schritte zu besprechen.Sobald wir eine Bedarfsabklärung vor Ort durchgeführt haben, wird der Arbeitsvertrag erstellt. Die Bedarfsabklärung wird an den zuständigen Hausarzt / die zuständige Hausärztin geschickt, unterschrieben und dann bei der Krankenkasse eingereicht.Liegt die Bestätigung der Krankenkasse vor, können Sie mit der Grundpflege-Arbeit beginnen. In unserem Büro erhalten Sie eine Einführung über allgemeine Teamregeln und lernen die erbrachten Leistungen zu erfassen und die Pflegedokumentation zu schreiben.
Anstatt weiterhin gratis die Grundpflege Ihrer/Ihres Angehörigen sicherzustellen, gibt Ihnen Qualis Vita einen Arbeitsvertrag und bezahlt Ihnen einen Stundenlohn. Durch die gesetzlichen Sozialabgaben sind Sie finanziell besser abgesichert. Ihre Ansprechsperson von Qualis Vita führt eine Qualitätskontrolle durch und gibt Ihnen die Möglichkeit Fragen zu klären. Der Austausch mit Qualis Vita gibt Ihnen Sicherheit, Mut und Zuversicht. Sollten Sie einmal krank oder abwesend sein, stellen wir auf Wunsch eine Stellvertretung.
Ja, im Stundenlohn sind die Ferienzuschläge enthalten. Dienstgesetzlich festgeschriebene Ruhe- und Pausenzeiten werden eingehalten.
Die Anstellung bei QualisVita ist an die Grundpflege Ihres/Ihrer Angehörigen geknüpft. Zieht Ihre/Ihr Angehörige/-r in ein Heim oder verstirbt, endet auch Ihre Anstellung bei Qualis Vita, ausser Sie wären an weiterführenden Pflege-Einsätzen bei anderen Kunden interessiert.
Grundsätzlich sind Sie für die Grundpflege Ihres Familienmitglieds angestellt. Es besteht jedoch die Möglichkeit auf kombinierte Anstellungsmodelle.
Gesetzlich vorgeschrieben werden Pflegeleistungen nach KLV von den drei Parteien (Krankenkasse, Kanton und Patient) finanziert. Eine Grundpflegestunde wird zum grössten Teil durch die Krankenkasse vergütet. Der Kanton finanziert durch den je nach Kanton unterschiedlichen Restfinanzierungsbetrag mit und die verbleibenden Kosten werden durch die Patientenbeteiligung gedeckt, die je nach Kanton unterschiedlich ist und bis zu max. CHF 16 pro Tag betragen kann. Dieser Patientenbeitrag wird von den Kunden bezahlt.
Häufig gestellte Fragen

Kontaktieren Sie uns
Bei Fragen und Anliegen sind wir gerne für Sie da. Sie erreichen uns per E-Mail oder telefonisch.
Gerda Saxer
031 310 17 55
g.saxer@qualis-vita.ch